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   VGH Bayern, 04.02.2019 - 4 C 18.2022   

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https://dejure.org/2019,3850
VGH Bayern, 04.02.2019 - 4 C 18.2022 (https://dejure.org/2019,3850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2019 - 4 C 18.2022 (https://dejure.org/2019,3850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 4 C 18.2022 (https://dejure.org/2019,3850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1 ; GKG § 52 Abs. 2
    Streitwert für Duldungsverpflichtung; Streitwert; Beschwerde; Duldungsverpflichtung; Auffangstreitwert

  • rechtsportal.de

    GKG § 52 Abs. 1 ; GKG § 52 Abs. 2
    Bemessung des Streitwerts für eine Duldungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860

    Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 4 C 18.2022
    Demgemäß wird in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für Rechtsbehelfe gegen vergleichbare Duldungsbescheide stets der Auffangstreitwert zugrunde gelegt (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn. 91; B.v. 10.1.2013 - 1 CS 12.2638 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 10.01.2013 - 1 CS 12.2638

    Denkmalschutzbehörden dürfen Baudenkmäler besichtigen und fotografieren

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 4 C 18.2022
    Demgemäß wird in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für Rechtsbehelfe gegen vergleichbare Duldungsbescheide stets der Auffangstreitwert zugrunde gelegt (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn. 91; B.v. 10.1.2013 - 1 CS 12.2638 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 05.02.2019 - 4 ZB 18.1935

    Unzulässige Klage gegen erledigten Duldungsverwaltungsakt

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 3, § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG (vgl. den heutigen Beschluss im Verfahren 4 C 18.2022).
  • VG Cottbus, 26.02.2021 - 6 L 462/19

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Die Streitwertfestsetzung richtet sich nach § 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) und beträgt im Falle der Durchsetzung eines Betretungsrecht zum Zwecke der Auswechslung eines Wasserzählers im Hauptsacheverfahren - mangels genügender Anhaltspunkte für eine anderweitig bestimmte Streitwerthöhe - regelmäßig 5.000,00 EUR (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 4 C 18.2022, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 9 C 22.23

    Streitwert einer Verpflichtungsklage auf bebauungsrechtliche Zulassung einer

    Es darf kein ausreichender Anhalt für eine anderweitige Streitwertbestimmung vorliegen (vgl. auch BayVGH, B.v. 4.2.2019 - 4 C 18.2022 - juris Rn. 1 f.).
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